Abschiebehaft ist eine Ultima-Ratio-Maßnahme

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute in einer Aktuellen Stunde über die Forderung der Fraktion DIE LINKE debattiert, den Ausbau der Abschiebehaftanstalt zu stoppen.

In der Debatte sagte die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann:

„Die Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern eine Verwaltungshaft, die der Sicherstellung der Rückführung dient. Sie betrifft Menschen, die nach einem rechtskräftig abgelehnten Asylantrag, nach der Ablehnung der Verlängerung des Aufenthalts oder nach Ausweisung vollziehbar ausreisepflichtig sind, dem nicht nachkommen und deshalb abgeschoben werden sollen. Die Abschiebehaft ist ausdrücklich im Einzelfall die Ultima Ratio.

Die Inhaftierung in eine Abschiebungshafteinrichtung erfolgt (und nur so kann es unter rechtsstaatlichen Aspekten sein) erst durch Anordnung eines unabhängigen Gerichtes. Letztendlich dient die Abschiebehaft als Ultima Ratio der Durchsetzung des Rechtes. Die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Vorbereitung der Abschiebung kann nur dann verhängt und vollzogen werden, wenn es überhaupt keinen anderen Weg gibt. Sie muss wegen des fehlenden Strafzwecks als ‚normales Leben minus Freiheit‘ vollzogen werden. Für die SPD-Landtagsfraktion hat die humanitäre Ausgestaltung, die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Würde des Einzelnen höchste Priorität. Wir haben bei den damaligen Gesetzesberatungen deutlich gemacht, dass für uns besonders Schutzwürdige, wie Schwangere, Mütter im Mutterschutz und Minderjährige nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen.

Wir halten nichts davon, die Frage der Abschiebehaft mit der Frage der Einbürgerung zu verknüpfen, sowie es die LINKE als Antragstellerin der Aktuellen Stunde tut. Das sind unterschiedliche Fragestellungen.

Erfreulicherweise steigt die Zahl der Einbürgerungen: 2019 gab es einen Anstieg der Einbürgerungsanträge um 1.500 und 1.000 vollzogene Einbürgerungen mehr als im Vorjahr. Das zuständige Regierungspräsidium konnte mehr Einbürgerungsanträge wegen fehlender Kapazitäten nicht zeitnah bearbeiten.

Richtig ist, dass auch das Regierungspräsidium wegen besonderer Aufgaben in der Corona-Pandemie hoch belastet ist, jedoch muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge darunter nicht leidet.“